Das Buch und seine Zukunft

Das Buch und seine Zukunft

Wie sieht die Zukunft des Buches aus? Auf jeden Fall nicht gut.

Es drohen steigende Preise wegen gestiegener Energiekosten, die EU-Richtlinie über entwaldungsfreie Produkte (EUDR – EU 2023/1115) und die KI, die künstliche Intelligenz.

Der Buchhandel macht trotz Vergünstigungen für e- und audio-Books immer noch 95 Prozent seines Umsatzes mit dem klassischen Buch, denn der E-Book Verkauf stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau und nicht jeder möchte auf ein Lesegeräte schauen. Bücher haben etwas Haptisches, das nicht ersetzbar ist. Und was man hat, das hat man. Das kann kein Anbieter auf meinem Gerät löschen.

Wer in der Zukunft lesen will,
muss in der Vergangenheit blättern.

André Malraux

Der Buchhandel macht trotz Vergünstigungen für e- und audio-Books immer noch 95 Prozent seines Umsatzes mit dem klassischen Buch

Druckkosten und Print on Demand

Als es den Euro noch nicht gab, druckten Verlage in verlagseigenen Druckereien oder gern auch mal in Italien. Überhaupt machte es mit den Italienern immer am meisten Spaß zu verhandeln, egal ob es um Lizenzen oder Druckaufträge ging. Sie waren zwar gern mal unpünktlich, aber immer heiter, gut gekleidet und zuverlässig.

Nach der Einführung des Euro gab es wirtschaftlich leider keine Rechtfertigung mehr, um mit Italien Geschäfte zu machen. Die Branche orientierte sich nach Osten. Die ganz großen Verlage, die mit den ganz hohen Auflagen, gingen ganz weit nach Osten, also nach Asien.

In Deutschland stiegen die Kosten für Papier und die Energie exorbitant und das große Druckereisterben begann langsam, aber stetig. Nach der Entwicklung der neuen Druckmaschinen mit Digitaltechnik bekam die Druckindustrie fast den Todesstoß. Drucken auf Bestellung, das „Print on Demand-Verfahren“, revolutionierte dann den Herstellungsprozess für kleine Auflagen und Druckereien, die sich diese Investition leisten konnten, waren gerettet.

Natürlich ist ein Buch im digitalen Herstellungsprozess ungefähr dreimal so teuer wie ein gedrucktes Buch in höherer Auflage, aber es entfallen Lagerkosten und das Investitionsrisiko für den Verlag verringert sich enorm. Es muss nicht zwei bis fünf Jahre Geld vorgestreckt werden, bis sich die Investition eventuell mal amortisiert. Also drucken Fachverlage und kleine Publikumsverlage heute zunehmend mit diesem Verfahren.

Print on Demand

EU-Verordnung und die entwaldungsfreie Buchseite

Ab 30. Dezember 2024 (eventuell verschoben auf 30. Dezember 2025) muss jeder, der ein gedrucktes Buch in Umlauf bringt, für jede Lieferung folgende Informationen haben und bereitstellen:

  • HS-Code der Ware,
  • Erzeugerland des Holzeinschlags, in dem die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden,
  • Geokoordinaten aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden,
  • Zeitpunkt der Erzeugung,
  • Bestätigung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht, dass jedes Produkt entwaldungsfrei ist und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurde, Referenznummer der Sorgfaltserklärung aus dem Informationssystem der Europäischen Kommission.

Ein Verlag muss mit seiner Unterschrift garantieren, dass das Papier entwaldungsfrei produziert wurde, sonst drohen existenzbedrohende Strafen.

Welcher Verlag kann das in Zukunft?
Welcher Verlag macht das?
Können Druckereien überhaupt diese Angaben verbindlich abgeben?

Oft wechseln Chargen und Bezugsquellen, auch schon mal während des Druckes einer Auflage.

Es wird zu einer rasend schnellen Konzentration im Verlagswesen kommen. Lieferketten, Lieferzeiten, Preise und natürlich Themen werden von den Großen der Branche bestimmt werden. Kleine Druckereien und kleine Verlage haben keine Überlebenschance.

Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Deutschland

Lesen Sie hierzu auch:
EU-weit einheitliche Regelung

EU-Verordnung und die entwaldungsfreie Buchseite

VG Wort und die Zukunft mit der KI

Vielen ist noch der Begriff „Kopier-Pfennig“ ein Begriff. Er wurde von Bibliotheken erhoben und sollte einen monetären Beitrag für Autoren (Urheber) und Verlage, die die Vermarktungsrechte haben, bringen. Die Verwertungsgesellschaft WORT (VG Wort) nimmt die Interessen ihrer Mitglieder war und schüttet jährlich prozentuale Tantiemen aus.

Die Behörden- und Unternehmenslizenzen, die die VG Wort zusätzlich vergeben hat, werden jetzt noch um die sogenannten KI-Lizenzen erweitert. Das heißt, publizierte Texte (gemeldet bei VG Wort) können auch für die Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen eingesetzt werden. Dafür gibt es einen enggefassten Rahmen, der auch nur eine interne Nutzung für die Lizenznehmer vorsieht.

Problematisch ist die KI allemal, denn sie lebt von Texten, die bereits publiziert wurden. Wer will hier angemessen kontrollieren, ob für „Raubkopien“ entsprechend gezahlt wird? Wo bleibt der Urheberschutz? Bisher gilt die Verpflichtung, dass Autoren verwendete Quellen angeben. Bei mit KI erstellten Texten habe ich noch nie eine Quellenangabe gesehen.

Im Moment läuft für die Mitglieder der VG Wort noch eine Widerspruchsfrist. Man kann also einer Verwendung seiner Texte mit KI-Systemen widersprechen. Was bedeutet das? Bekommt man anteilig dann weniger bei der Ausschüttung? Wenn ja wie viel? Wird die Mitgliedschaft gekündigt? Nichts davon steht in dem Informationsschreiben an die Mitglieder.

Gut, man kann trotzdem widersprechen, aber man sollte sich nicht der Hoffnung hingeben, dass die eigenen Texte dann nicht frei für KI-Texte verwendet werden. Wer will, wer kann so etwas kontrollieren? Schaut man sich nur die „Leseproben“ bei Amazon oder auch direkt bei den Verlagen an, dann ist klar, dass die alle bereits in KI-Systeme eingeflossen sind. Aufzuhalten ist hier nichts.

Und übrigens: Was passiert eigentlich, wenn KI-Systeme ganze Bücher und nicht nur Werbetexte schreiben? Keine guten Aussichten für kreative Autoren.

Artikel geschrieben von: Karin Springefeld